Fatwa: Die Vermietung von Immobilien an Leute, die sich nicht an die Scharia halten
Quelle: Ahlu-Sunnah Frage: Wir besitzen ein Gebäude, in dem Büros und Geschäfte vermietet werden. Ist es erlaubt, sie an Leute zu vermieten, die sich nicht an die Scharia halten, die z. B. mit Zinsen handeln oder Alkohol verkaufen? Antwort von Scheich Abdullah Ibn Jibrin: Die Vermietung von Wohnungen oder Geschäften an Leute, die damit etwas …


