Fatwas oder eigentlich im Plural: “Fatawa” genannt, sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen.
Fatawa über den Umgang mit “Nichtmuslimen” ( Christen, Juden usw.)
- Fatawa: Umgang mit Nichtmuslimen (PDF extern)
- Fatwa zur Frage der Religionsfreiheit: “Es gibt keinen Zwang im Glauben” (Sure 2, 256)
- Fatwa: Das Leben unter den Nichtmuslimen
- Fatwa zu der Frage, ob Juden und Christen aus muslimischer Sicht als Ungläubige gelten
- Fatwa zu Fragen von Angriff und Verteidigung des Islam
- Fatwa über das Annehmen von Süßigkeiten zu christlichen Festen und das Schmücken der Häuser zu muslimischen Festen
- Fatwa: Das Beglückwünschen der Nichtmuslime zu ihren religiösen Festen und die Teilnahme daran
- Fatwa zu der Frage, ob man Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf
- Fatwa: Das Reden über den Nichtmuslim in seiner Abwesenheit
Fatwa: Sich unter Nichtmuslime zu mischen, mit ihnen zu essen und ihnen Komplimente zu machen, um sie zum Islam einzuladen. - Fatwa: Ist es erlaubt das Fleisch der Nichtmuslime zu essen?
- Fatwa: Lebensmittel essen, die von den Kuffar für ihre Feste hergestellt werden
- Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim einen Ungläubigen im Fastenmonat bewirten darf
- Fatwa über die Vorbereitung von Vorträgen, um da’wa unter den Nichtmuslimen zu betreiben
- Fatawa: “Die Katastrophen, denen Muslime im Westen gegenüberstehen”
- Fatwa: Das Annehmen der amerikanischen Staatsangehörigkeit…
- Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima im Land der Ungläubigen ihren Gesichtsschleier ablegen darf
- Fatwa zu der Frage, wie die Zeugenaussage eines Nichtmuslims vor Gericht zu bewerten ist Muslimische Zeugenaussagen sind vorzuziehen
- Fatwa zum Thema „Arbeit“
Fatwa: Leichen von Nichtmuslimen waschen, Pflegebedürftige alte Menschen waschen - Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim zuerst grüßen darf, wenn er einem Ungläubigen begegnet
- Fatwa zu der Frage, ob muslimische Machthaber den Bau von Kirchen ermöglichen dürfen
- Fatwa zu der Frage, ob Zwang durch den muslimischen Glauben ausgeübt werden darf und wenn ja, bei wem man den Zwang anzuwenden hat
- Fatwa zu der Frage, wie sich der Islam gegenüber einer deutschen Frau verhält, die den Koran beleidigt hat
- Fatwa: Erwerb von Produkten, welche den Zionismus stärken
- Fatwa: Ist Coca-Cola dem Islam gegenüber feindlich gesinnt?
- Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf
- Fatwa zu der Frage: Darf ein Muslim auf einem nichtislamischen Friedhof begraben werden?
Fatawa bezgl. Frauen und Familie
- Fatwa zu häufigem Schlagen der Ehefrauen
- Fatwa zu der Frage der Art und Weise, wie eine Frau geschlagen werden darf
- Fatwa über die Mädchenbeschneidung
- Fatwa über die Frage, ob Muslimas eigenständig die eheliche Wohnung verlassen dürfen
- Fatwa über Das Zeigen des Gesichts vor Passbeamten oder Polizisten
- Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima im Land der Ungläubigen ihren Gesichtsschleier ablegen darf
- Fatawa zu der Frage, ob eine Muslima ihr Gesicht ohne Verschleierung zeigen darf
- Fatwa: Ist Kinder bekommen im Islam Pflicht?
- Fatwa über die Frage nach dem Sorgerecht für Kinder in konfessionellen Mischehen
- Fatwa: Der Vormund der Frau laut Scharia…
- Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim einen Ungläubigen im Fastenmonat bewirten darf
- Fatwa: Das Urteil über einen Vater, der seine Tochter daran hindert, den Mann zu heiraten, den sie möchte
- Fatwa: Wenn man einer alten, fremden Frau die Hand gibt
- Fatwa: Regeln für Frauen, die außerhalb des Hauses arbeiten
Fatawa: Wenn eine Frau zum Islam konvertiert… - Fatwa: Der mahram der geschiedenen Muslimin…
- Fatwa: Die Arbeit der Frau als Kindermädchen
- Fatwa: Eine Krankenschwester pflegt männliche Patienten
- Fatawa bezüglich Puppen und Spielzeug
- Fatwa zu der Frage, ob eine Frau einen erwachsenen, fremden Mann stillen darf
Fatawa bezgl. Da’wa und Taqiyya
- Fatwa zu verschiedenen Arten der erlaubten Lüge im Islam
- Fatwa über die Vorbereitung von Vorträgen, um da’wa unter den Nichtmuslimen zu betreiben
- Fatwa: Das Annehmen der amerikanischen Staatsangehörigkeit…
- Fatwa zu verschiedenen Arten der erlaubten Lüge im Islam
Fatawa bezgl. Dschihad
- Fatwa: Wann Muslime den Kampf für den Islam (arab. Djihad) aufnehmen sollen
- Fatwa zu Fragen von Angriff und Verteidigung des Islam
Fatawa bezgl. Strafen
- Fatwa über die Bestrafung für Muslime, die sich vom Islam abwenden
- Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten – Auffassungen verschiedener islamischer Rechtsschulen
- Fatwa zur Strafe für Beschimpfungen Muhammads
- Fatwa zu der Frage, wie die Strafe für denjenigen aussieht, der das Beten absichtlich vernachlässigt
- Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen
- Fatwa: Strafe für Homosexualität
Fatawa bezgl. islamischer Lebensweise
- Fatawa über Musik und Singen
- Fatwa über das Betreten des Badezimmers
- Fatwa zu der Frage, ob Toilette und Badezimmer sich in einem Raum befinden dürfen
- Fatawa: “Die Katastrophen, denen Muslime im Westen gegenüberstehen”
- Fatwa zu der Frage, wie die Strafe für denjenigen aussieht, der das Beten absichtlich vernachlässigt
- Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf
Sinnfreie, unglaubliche und überflüssige Fatawa
- Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen
- Fatwa über die Frage, wie ein Autofahrer sich verhalten muss, wenn ein Fußgänger sich ihm in den Weg stellt
- Fatwa zum Verbot der Beschimpfung von Flöhen
- Fatwa zu der Frage, ob Toilette und Badezimmer sich in einem Raum befinden dürfen
- Fatwa zur Tötung von Hunden
- Fatwa über ungültiges Beten
- Fatwa: Das Spülen eines Pizzamessers…
Fatawa “Sonstiges”
- Fatwa zu der Frage, ob Demonstrationen und Proteste im Islam erlaubt sind
- Fatwa: Für eine Lebensversicherungsgesellschaft arbeiten
- Fatwa: Die Vermietung von Immobilien an Leute, die sich nicht an die Scharia halten
- Fatwa: Was sind die bekanntesten Täuschungen Ausreden Tricks des Satan?
Einige der hier aufgeführten Fatawa, bei denen keine Quelle angegeben ist, könnt Ihr auch hier nachlesen…



Kategorie: Fatawa (Rechtsgutachten) 12. August 2008, 04.46 Uhr
Fatwa zu der Frage der Rotation der Erde
Rechtsgutachten Nr.:10348
Von Scheich Saleh bin Fauzan bin Abdul-Lah al-Fauzan
(Institut für Islamfragen, dh, 12.08.2008)
Frage: Wie ist die Frage der Rotation der Erde um die Sonne richtig zu beurteilen?
Antwort: “Dies ist eine Sache Allahs, der das Universum verwaltet. Der Koran sagt, dass die Sonne sich bewegt, während die Erde still stehen bleibt. Diese Tatsache teilt uns der Koran offensichtlich mit. Wir glauben der Botschaft des Korans, nicht das, was Wissenschaftler behaupten.”
“Selbst die Geologen sind sich untereinander darüber nicht einig. Die früheren Geologen sagten, dass die Erde um die Sonne rotiert. Jedoch wurde dies von jüngeren Geologen widerlegt.”
“Wir glauben dem Koran und dem, was der Koran in aller Klarheit sagt. Die Worte der Wissenschaftler sind nicht heilig. Die Worte des Korans und des Propheten sind dagegen heilig, wahr und ewig.”
Quelle: http://www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=10348
Kommentar: Scheich al-Fauzan ist einer der prominentesten zeitgenössischen Geistlichen des sunnitischen Islam. Er erwarb seinen Doktortitel im Fach “Islamisches Recht” an der der “Fakultät für islamisches Gesetz von ar-Riyad” an der saudi-arabischen Universität Riyad.
al-Fauzan war u. a. als Dozent am wissenschaftlichen Institut in Riyad tätig, sowie an der Fakultät für islamisches Gesetz, der Abteilung für erweiterte Forschung an der Universität für Religionsgrundlagen. Er war Vorsitzender der obersten Richtervereinigung und Betreuer der [islamischen] Verkündigung [Da’wa] unter Pilgern. Er war Prediger und Vorbeter der Moschee von Prinz Mut’eb bin Abdul-Aziz al-Sa’ud in al-Mals/Saudi-Arabien. Momentan ist er noch Mitglied des Permanenten Ausschusses für Rechtsgutachten und Forschung Saudi-Arabiens. Er ist Buchautor und verfaßte u. a. zahlreiche Bücher über das islamische Recht [die Scharia], die Verkündigung des Islam [Da’wa], über Rechtgutachten [Fatwas], den Koran und die Überlieferung [hadith].
Dass die Erde sich nicht um die Sonne bewegt, sondern im Weltraum still steht, wird auch von anderen prominenten muslimischen Gelehrten vertreten. So vertritt z. B. Scheich Muhammad al-Uthaimeen, dass der Koran und die Propheten des Islam behaupten, dass die Sonne sich bewege, womit allerdings nichts Eindeutiges über die [behauptete] Bewegung der Erde gesagt sei.
Quelle: http://www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_1256.shtml